SEPA-Lastschrifteinzug

Aufzählung Formular für das SEPA-Lastschriftmandat

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder,

ab dem Jahr 2014 wird in Europa das Lastschriftverfahren auf einen einheitlichen Standard gebracht. Der Vorteil dabei ist, dass es für Sie keinen Unterschied mehr macht, ob Sie eine Rechnung bezahlen, dessen Rechnungsempfänger in Deutschland ist oder in einem anderen Land der europäischen Union. Weiterhin gewinnen Sie eine neue Form der Transparenz und erhöhten Schutz. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin falsche Lastschriften zurückbuchen lassen.

Alle alten Vollmachten für den Lastschrifteinzug laufen wie gewohnt weiter. Sie müssen uns also diese Vollmacht nicht noch einmal erteilen. Neue Vollmachten müssen zukünftig mit dem neuen „SEPA“-Formular erteilt werden. Aber auch das ist weitaus unkomplizierter als es zunächst aussieht.

Für den neuen Lastschrifteinzug benötigen Sie:

  • IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug),
  • BIC (finden Sie ebenfalls auf Ihrem Kontoauszug),
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (bekommen Sie vom dkv, s. u.),
  • Mandatsreferenznummer (Ihre Mitglieds-/Kundennummer).
  1. Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine international standardisierte Kontonummer. In Deutschland ist diese 22-stellig, klingt erstmal kompliziert, daher mögen Sie vielleicht wissen wie diese Nummer aufgebaut ist. Die neue IBAN setzt sich wie folgt zusammen:
    DE X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
    Land Prüfziffer BLZ Kontonummer

    Die Bankleitzahlen haben in Deutschland eine einheitliche Länge von 8 Stellen, nicht aber die Kontonummer. Die Kontonummer muss in der IBAN 10-stellig sein, daher werden die fehlenden Stellen vor der Kontonummer mit Nullen aufgefüllt.
    Zum Beispiel die Kontodaten des dkv: BLZ: 75090300, KNr: 2143623 = IBAN: DE92 75090300 0002 1436 23.

  2. Der BIC (Business Identifier Code) ist ein internationales Geschäftskennzeichen Ihrer Bank, ähnlich wie die Bankleitzahl. Der BIC-Code der Hausbank des dkv (LIGA) zum Beispiel lautet: GENODEF1 M 05.
  3. Der einfachste Weg ist, IBAN und BIC Ihrem Kontoauszug zu entnehmen oder bei Ihrer Bank zu erfragen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, Ihre IBAN (inkl. Prüfziffer) und BIC über einen IBAN-Rechner zu erstellen, bei dem Sie einfach Ihre BLZ und Kontonummer angeben: » http://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html
  4. Schließlich gibt es noch die Gläubiger-Identifikationsnummer des dkv. Die Nummer benötigen wir, damit wir überhaupt erst einmal Geld einziehen dürfen und Sie benötigen sie, um festzustellen, wer bei Ihnen Geld eingezogen hat. Die Gläubiger-ID des dkv lautet: DE74DKV00000227557. Auf dem Lastschriftformular des dkv ist sie bereits eingetragen.
  5. Umgekehrt ist für jede SEPA-Lastschrift noch die sogenannte Mandatsreferenznummer erforderlich. Sie ist das Kennzeichen des Zahlungspflichtigen und seiner jeweiligen Lastschrift-Einwilligung (Mandat). Bei der automatischen Umstellung auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren verwenden wir dafür Ihre Mitglieds-/Kundennummer und bitten Sie, auch bei neuen Lastschrift-Einwilligungen (an den dkv) diese Ihre Mitglieds-/Kundennummer einzutragen; siehe Lastschriftformular.

Wir hoffen, dass wir Ihnen gut weiterhelfen konnten in Sachen SEPA und SEPA-Lastschrift.

Viele Grüße wünscht
Ihr dkv-Team

Aufzählung Formular für das SEPA-Lastschriftmandat