Förderkreis

Als jüngstes Gremium des dkv wurde 2010 ein Förderkreis errichtet. Ihm gehören einige erfahrene, an der Finanzkraft des Verbandes interessierte Mitglieder an. Der dkv-Förderkreis hat sich in Abstimmung mit dem Vorstand die Aufgabe gestellt, das Engagement des dkv im Bereich religiöser Bildung und Erziehung materiell abzusichern. Zu seinen Zielen gehören insbesondere das Entwickeln von Ideen zum Fundraising, das Aufspüren möglicher Drittmittel sowie die Kontaktaufnahme zu Personen und Firmen als mögliche Unterstützer, Spender und Sponsoren.

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Bußgelder für den dkv

476851_web_R_by_Thorben Wengert_pixelio.deHand aufs Herz: Wer von uns ist noch nie Opfer einer Verkehrsüberwachung geworden („wenn es blitzt“) oder musste blechen bei fehlenden Winterreifen, bei verschneiten Kennzeichen? Solche Strafzettel („Knöllchen“) stellt in der Regel die örtliche kommunale Behörde aus.

Anders steht es um die Bußgelder, die bei Straftaten erhoben werden. Ihre Höhe wird von Gerichten festgelegt. Lt. Report Mainz vom März 2014 sind das immerhin jährlich rund 100 Millionen €! Was geschieht mit diesen Geldern? Das bestimmen die Gerichte in eigener, richterlicher Unabhängigkeit. Empfänger sind in der Regel gemeinnützige Institutionen und Vereine wie Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe, Naturschutz u.a.

Auch der dkv kann in den Genuss von Bußgeldern kommen, wenn der zuständige Richter den dkv kennt und zu seinem Gunsten entscheidet. Denn in unserer Satzung steht: „Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“.

Und da kommen Sie – die Mitglieder und Freunde des dkv – ins Spiel! Sollten Sie in Ihrer Verwandtschaft, in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis eine/n Richter/in kennen, dann fragen Sie doch mal, ob sie/er nicht auch mal die Möglichkeit sieht, dem dkv, sprich: dem Anliegen religiöser Bildung und Erziehung ein Bußgeld zugutekommen zu lassen.

Sicher: In den meisten Fällen werden die Bußgeldempfänger unter erzieherischen Gesichtspunkten für die Täter ausgewählt. Zum Beispiel beim Fahren unter Alkohol wird das Bußgeld vorzugsweise an Einrichtungen für Alkohol- oder Drogenabhängige abgeführt. Aber es gibt auch diverse Delikte gegen Kirchen, religiöse Symbole und Werte (Vandalismus, Diebstahl …), oder gegen weltanschauliche Toleranz (religiöser Fanatismus, Volksverhetzung …), Straftaten also, die das gemeinnützige Aufgabenfeld des dkv unmittelbar berühren.

Und da sind unsere Mitglieder, sind Sie gefragt:

  • Kennen Sie einen Richter oder eine Richterin, der/die unseren Verein evtl. für förderungswürdig hält?
  • Wenn ja, dann teilen Sie uns bitte den Standort des entsprechenden Amtsgerichtes mit – per Mail: foerderkreis@katecheten-verein.de oder auch telefonisch: Leopold Haerst, 089/67 11 66.

Zusammen mit der Geschäftsstelle werden wir dann dafür sorgen, dass der dkv in die entsprechende Landesliste der zuwendungsberechtigten Bußgeldempfänger aufgenommen wird. Sobald dies erreicht ist, würden wir Sie informieren mit der Bitte, dies auch „Ihrem“ Richter weiterzusagen und ihm den dkv ans Herz zu legen. Die Mühe wäre es wert!

 

 

Unsere Konten (Verwendungszweck “Spende”):

D: LIGA Regensburg, Kto. 2 143 623, BLZ 750 903 00
IBAN-Code: DE92 7509 0300 0002 1436 23;
BIC-Code: GENODEF 1 M 05
CH: Postgiroamt Luzern, Kto. 91-332743-1
IBAN-Code: CH42 0900 0000 9133 2743 1;
BIC-Code: POFICHBE

Kontakt:

KaiserFörderkreis des Deutschen Katecheten-Vereins
Heinrich Kaiser (Sprecher)
Preysingstr.97
81667 München
info@katecheten-verein.de