Diözesanverbände

Die Mitglieder des Deutschen Katecheten-Vereins bilden innerhalb jeder Diözese einen Diözesanverband (vgl. § 29 ff der Satzung). Zur Zeit gibt es 25 Diözesanverbände, da noch nicht in allen neuen Bundesländern sich eigenständige Untergliederungen des dkv konstituiert haben.

Die Diözesanverbände haben die Aufgabe, Ziele und Anliegen des dkv in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden katechetischen Institutionen in der Diözese umzusetzen. Sie veranstalten Studientage und -wochenenden, zu denen in der Regel auch Nichtmitglieder willkommen sind.

Die Mitglieder jedes Diözesanverbandes wählen ihren Diözesanvorstand für die Dauer von fünf Jahren. Der oder die Diözesanvorsitzende und – je nach Größe des Diözesanverbandes – bis zu drei weitere Delegierte (vgl. § 27 der Satzung) haben Sitz und Stimme auf dem dkv-Vertretertag, dem obersten Beschlussgremium des dkv.