Vertretertag

Der nächste dkv-Vertretertag findet im Mai 2023 statt.

Der Vertretertag ist das oberste Organ des Vereins. Er bestimmt die Richtlinien der Arbeit.

vertretertagEr hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. den Tätigkeits- und Kassenbericht entgegenzunehmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen;
  2. den Vorstand zu wählen;
  3. den Mitgliedsbeitrag festzusetzen;
  4. über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins zu beschließen;
  5. über Rechtsgeschäfte zu beschließen, die im Einzelfall einen Kostenaufwand in der Höhe von
    € 40.000,– überschreiten;
  6. über die Einrichtung von Planstellen zu entscheiden, welche in Anlehnung an TVöD 11 oder nach einer höheren Entgeltgruppe zu besolden sind.

Mitglieder des Vertretertages sind:

  1. der/die Vorsitzende eines jeden Diözesanverbandes;
  2. die aus jeder Diözese der Bundesrepublik Deutschland von den Mitgliedern ihrer Diözese nach ihrer Wahlordnung ordnungsgemäß auf fünf Jahre gewählten weiteren Vertreter/innen. Diözesanverbände mit bis zu 200 Mitgliedern werden von ihrem/ihrer Vorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter/in vertreten. Bei Mitgliederzahlen über 200 kann der Diözesanvorstand ein/e weitere/r Vertreter/in, über 400 zwei weitere und über 800 drei weitere Vertreter/innen zum Vertretertag entsenden;
  3. ein/e für die religionspädagogische oder katechetische Arbeit Verantwortliche/r im Schulreferat der bischöflichen Ordinariate oder ein vom jeweiligen Bischof bestimmtes Vereinsmitglied;
  4. die Mitglieder des Vorstands;
  5. der/die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Katholische Religionspädagogik und Katechetik (AKRK), wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
  6. der/die Vorsitzende der Bundeskonferenz der katholischen Religionslehrerverbände (BKR), wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
  7. der/die Sprecher/in des Treffens der Verantwortlichen für Gemeindekatechese in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
  8. ein/e Vertreter/in der Schweizer Katecheten-Vereinigung (SKV); die Zahl erhöht sich in Angleichung zu b).
  9. Über die Mitgliedschaft von Vertreterinnen und Vertretern weiterer ausländischer, nationaler Katecheten-Vereine oder entsprechender Institutionen entscheidet der Vertretertag (mit einfacher Stimmenmehrheit).