Vertretertag

Der Vertretertag vom 08.-10.05.2020 in Berlin musste aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen der Covid-19-Pandemie leider verschoben werden. Nähere Informationen zu einem alternativen Termin und evtl. Änderungen in der Form werden zeitnah bekannt gegeben.

Der Vertretertag ist das oberste Organ des Vereins. Er bestimmt die Richtlinien der Arbeit.

vertretertagEr hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. den Tätigkeits- und Kassenbericht entgegenzunehmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen;
  2. den Vorstand zu wählen;
  3. den Mitgliedsbeitrag festzusetzen;
  4. über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins zu beschließen;
  5. über Rechtsgeschäfte zu beschließen, die im Einzelfall einen Kostenaufwand in der Höhe von
    € 40.000,– überschreiten;
  6. über die Einrichtung von Planstellen zu entscheiden, welche in Anlehnung an TVöD 11 oder nach einer höheren Entgeltgruppe zu besolden sind.

Mitglieder des Vertretertages sind:

  1. der/die Vorsitzende eines jeden Diözesanverbandes;
  2. die aus jeder Diözese der Bundesrepublik Deutschland von den Mitgliedern ihrer Diözese nach ihrer Wahlordnung ordnungsgemäß auf fünf Jahre gewählten weiteren Vertreter/innen. Diözesanverbände mit bis zu 200 Mitgliedern werden von ihrem/ihrer Vorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter/in vertreten. Bei Mitgliederzahlen über 200 kann der Diözesanvorstand ein/e weitere/r Vertreter/in, über 400 zwei weitere und über 800 drei weitere Vertreter/innen zum Vertretertag entsenden;
  3. ein/e für die religionspädagogische oder katechetische Arbeit Verantwortliche/r im Schulreferat der bischöflichen Ordinariate oder ein vom jeweiligen Bischof bestimmtes Vereinsmitglied;
  4. die Mitglieder des Vorstands;
  5. der/die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Katholische Religionspädagogik und Katechetik (AKRK), wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
  6. der/die Vorsitzende der Bundeskonferenz der katholischen Religionslehrerverbände (BKR), wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
  7. der/die Sprecher/in des Treffens der Verantwortlichen für Gemeindekatechese in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
  8. ein/e Vertreter/in der Schweizer Katecheten-Vereinigung (SKV); die Zahl erhöht sich in Angleichung zu b).
  9. Über die Mitgliedschaft von Vertreterinnen und Vertretern weiterer ausländischer, nationaler Katecheten-Vereine oder entsprechender Institutionen entscheidet der Vertretertag (mit einfacher Stimmenmehrheit).

Hier geht es zum unterwegs-Artikel zum Vertretertag 2014